EÜR für Kleinunternehmer: Schritt für Schritt zur Einnahmenüberschussrechnung
Als Kleinunternehmer musst du keine komplizierte Buchhaltung führen – es reicht die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Du stellst einfach deine Einnahmen deinen Ausgaben gegenüber. Hier erfährst du, wie das geht, was du beachten musst und wie du die Anlage EÜR über ELSTER abgibst.
Was ist die EÜR?
Die Einnahmenüberschussrechnung ist die einfachste Form der Gewinnermittlung, geregelt in §4 Abs. 3 EStG. Statt doppelter Buchführung mit Bilanz stellst du nur gegenüber, was reingekommen und was rausgegangen ist. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Maßgeblich ist, wann das Geld tatsächlich geflossen ist – nicht, wann die Rechnung gestellt wurde.
Wer muss eine EÜR machen?
Die EÜR nutzen unter anderem Freiberufler sowie Gewerbetreibende, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind und bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Für die meisten Kleinunternehmer nach §19 UStG ist sie der Standard.
Der Vorteil als §19-Kleinunternehmer
Weil du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist, sind deine Beträge brutto gleich netto. Du musst keine Vorsteuer herausrechnen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Das macht deine EÜR deutlich einfacher als bei umsatzsteuerpflichtigen Betrieben.
Was zählt als Betriebsausgabe?
Alles, was betrieblich veranlasst ist, zum Beispiel:
- Arbeitsmittel, Software, Büromaterial
- Fahrtkosten und Reisekosten
- Fortbildungen und Fachliteratur
- Telefon- und Internetkosten (anteilig)
- Gebühren, Porto, Bankkosten
Wichtig: Für jede Ausgabe brauchst du einen Beleg. Ohne Beleg keine Betriebsausgabe.
EÜR erstellen – in 5 Schritten
- Einnahmen sammeln: alle Betriebseinnahmen des Jahres erfassen.
- Ausgaben sammeln: alle betrieblichen Ausgaben mit Beleg zusammentragen.
- Kategorisieren: Ausgaben den passenden Kategorien zuordnen.
- Gewinn ermitteln: Einnahmen minus Ausgaben = dein Gewinn.
- Anlage EÜR abgeben: elektronisch über ELSTER, zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung.
Deine EÜR – automatisch im Hintergrund
Mit Mavuro fotografierst du Belege, die KI erkennt Betrag und Kategorie, und deine EÜR entsteht laufend. Im Frühjahr exportierst du sie einfach – fertig für ELSTER oder den Steuerberater.
Mavuro kostenlos ladenBelege richtig aufbewahren
Deine Belege musst du aufbewahren, und zwar nach Art getrennt: Buchungsbelege wie Quittungen und Rechnungen acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, seit 2025 verkürzt von zehn), deine EÜR und die übrigen Aufzeichnungen zehn Jahre. Digital aufbewahren ist erlaubt – Papier vernichten darfst du aber nur, wenn dein Scan-Verfahren die GoBD erfüllt, wozu eine schriftliche Verfahrensdokumentation gehört. Im Zweifel also behalten. Eine durchgehende Erfassung übers Jahr ist deutlich entspannter als der Schuhkarton im Frühjahr.
Häufige Fehler
- Belege erst im Frühjahr suchen – vieles ist dann schon weg.
- Umsatz und Gewinn verwechseln (für die Kleinunternehmergrenze zählt der Umsatz).
- Private und betriebliche Ausgaben vermischen.
- Das Zufluss-Abfluss-Prinzip ignorieren.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR machen?
Ja, in der Regel ermittelst du deinen Gewinn über die EÜR und gibst die Anlage EÜR elektronisch über ELSTER ab.
Wie berechne ich die EÜR?
Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den Gewinn. Es zählt, wann das Geld tatsächlich geflossen ist (Zufluss-Abfluss-Prinzip).
Muss ich bei der EÜR Umsatzsteuer angeben?
Als §19-Kleinunternehmer nicht – deine Beträge sind brutto gleich netto.
Stand: Mai 2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.